To give you the best possible experience, this site uses cookies. Using your site means your agree to our use of cookies. We have published a new cookies policy, which you should need to find out more about the cookies we use. View Cookies Policy.
Diese Telenan Gantang mit 30 cm Durchmesser in natürlicher Farbe lädt zum Schneiden und Zubereiten in der Küche ein. Durch die praktische Größe ist genug Platz für Gemüse Obst oder Kräuter – Artikel 3924.
Die Telenan Gantang D30cm (3924) ist ein stilvolles Stück aus natürlichem Holz das Ihren Alltag in der Küche verschönert. Mit ihrem klassischen natürlichen Farbton fügt sie sich harmonisch in jede Küchenumgebung ein – ob rustikal modern oder zeitlos. Die praktische Größe macht die Schneidehilfe besonders vielseitig: Durch die Abmessungen von 30 x 30 cm haben Sie ausreichend Platz für die Zubereitung von Gemüse Obst Brot oder kleinen Portionen direkt auf Ihrer Arbeitsfläche. Mit einer Höhe von 2 cm liegt das Brett angenehm in der Hand und bietet eine stabile Unterlage beim Schneiden.Dank des Materials aus Holz fühlt sich die Oberfläche angenehm an und unterstützt das Zubereiten mit vielen Arten von Messern. Zudem bringt das Design eine natürliche Wärme in Ihr Zuhause die man auf den ersten Blick spürt. Das Produkt wiegt 10 kg und ist damit handlich genug um es flexibel zu nutzen gleichzeitig aber solide für den täglichen Einsatz.Die Telenan Gantang D30cm (3924) ist nicht nur funktional sondern auch ein echter Blickfang. Wenn Sie Wert auf ein hochwertiges Schneidebrett aus Naturmaterial legen und eine clevere Größe für den Alltag suchen ist dieses Brett die passende Wahl. Freuen Sie sich auf zuverlässige Schneidarbeit angenehme Handhabung und ein natürliches Erscheinungsbild das lange Freude macht.
2008873924
Besondere Bestellnummern
Neu
Kunden, die diesen Artikel gekauft haben, kauften auch ...
Diese Telenan Gantang mit 30 cm Durchmesser in natürlicher Farbe lädt zum Schneiden und Zubereiten in der Küche ein. Durch die praktische Größe ist genug Platz für Gemüse Obst oder Kräuter – Artikel 3924.